Seeling-Modell wird abgeschafft
24. Februar 2010 | Erstellt von admin | in Kategorie: Umsatzsteuer - Vorschriften | Quelle: vsh-dl.de
Nach dem sogenannten Seeling-Modell hat der Unternehmer die Möglichkeit, 100 % Vorsteuerabzug zu beantragen, sofern die unternehmerische Nutzung am gemischt genutzten Gebäude mindestens 10 % beträgt. Im Gegenzug muss der Unternehmer die unentgeltliche Wertabgabe versteuern. Hierbei werden die Anschaffungs- /Herstellungskosten auf 10 Jahre verteilt und so als Bemessungsgrundlage angesetzt. Am 15.01.2010 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, dass das sogenannte Seeling-Modell zum
01.01.2011 abgeschafft wird.

Loading ...
Artikelbeitrag wurde bisher 210 mal gelesen
Keywords: Seeling-Modell, Vorsteuerabzug