Richtige Leistungsbeschreibung

20. Juli 2010 | Erstellt von | in Kategorie: Umsatzsteuer - Vorschriften | Quelle: vsh-dl.de
Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist unter anderem die richtige Leistungsbeschreibung auf der Rechnung erforderlich. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Angaben tatsächlicher Art enthalten sein, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nach den Angaben muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht werden, über die abgerechnet worden ist. Für Kleinstunternehmer gibt es hierzu keine Vereinfachungen. Allgemeine Beschreibung wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“, und „Außenputzarbeiten“ zur Leistungsbeschreibung genügen allein nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer zur Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung. Durch derartige Bezeichnungen wird eine mehrfache Abrechnung der damit verbundenen Leistungen in einer anderen Rechnung nicht ausgeschlossen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (keine Bewertung des Artikels)
Loading ... Loading ...

Artikelbeitrag wurde bisher 123 mal gelesen

Keywords: ,
Verlinken Sie diese Finanznachrichten auf Ihrer Webseite: »[ Copy and Paste ]
Krankenversicherung     Ratenkredite     Gewerbeversicherung     Berufsunfähigkeitsversicherung     Krankenzusatzversicherung
Riester Rente     Lebensversicherung     Girokonto     Tagesgeld     Festgeld     Autokredit     Depotkonto     Rentenversicherung