Privatnutzung beim Kleinunternehmer

18. Januar 2012 | Erstellt von | in Kategorie: Umsatzsteuer - Vorschriften | Quelle: vsh-dl.de
Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Es muss weder Umsatzsteuer abgeführt werden noch besteht die Berechtigung, Vorsteuern in Ansatz zu bringen. Hierbei wird der maßgebliche Umsatz nach vereinnahmten Entgelten bemessen; gekürzt werden die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Nach einer Entscheidung des BFH (veröffentlicht am 11.01.2012) ist bei der Berechnung des Gesamtumsatzes die private Verwendung nicht zu berücksichtigen. Im Urteilsfall wurde die private Nutzung des Pkws, der dem Betriebsvermögen zugeordnet war, nicht bei der Berechnung der maßgeblichen Umsatzgrenze einbezogen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (keine Bewertung des Artikels)
Loading ... Loading ...

Artikelbeitrag wurde bisher 269 mal gelesen

Keywords: , ,
Verlinken Sie diese Finanznachrichten auf Ihrer Webseite: »[ Copy and Paste ]
Krankenversicherung     Ratenkredite     Gewerbeversicherung     Berufsunfähigkeitsversicherung     Krankenzusatzversicherung
Riester Rente     Lebensversicherung     Girokonto     Tagesgeld     Festgeld     Autokredit     Depotkonto     Rentenversicherung