Anforderungen an den Vorsteuerabzug

14. April 2010 | Erstellt von | in Kategorie: Umsatzsteuer - Vorschriften | Quelle: vsh-dl.de
Ein Abrechnungspapier (Rechnung oder Gutschrift) muss Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nach dem BFH Beschluss vom 05.02.2010 genügen allgemeine Beschreibungen nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung. Beschreibungen wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“ und „Außenputzarbeiten“ sind diesbezüglich nicht ausreichend. Der BFH führte aus, dass auch Kleinstunternehmer eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellungen der von ihnen erbrachten Leistungen in der Rechnung darstellen müssen. Der Kläger machte geltend, dass es unangemessen sei, in jeder Rechnung genau auflisten zu müssen, welche Arbeiten er im Einzelnen erledigt habe.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (keine Bewertung des Artikels)
Loading ... Loading ...

Artikelbeitrag wurde bisher 127 mal gelesen

Keywords: , ,
Verlinken Sie diese Finanznachrichten auf Ihrer Webseite: »[ Copy and Paste ]
Krankenversicherung     Ratenkredite     Gewerbeversicherung     Berufsunfähigkeitsversicherung     Krankenzusatzversicherung
Riester Rente     Lebensversicherung     Girokonto     Tagesgeld     Festgeld     Autokredit     Depotkonto     Rentenversicherung